Marktgemeinde Perchtoldsdorf
Marktplatz 11
Tel: 01/866 83-140 oder 141
Aufgabe des Fundamts ist es, Fundgegenstände entgegenzunehmen, deren rechtmäßige(n) Eigentümer/in zu eruieren und die Fundsachen für die Dauer von einem Jahr einzulagern.
Meldepflicht eines Fundes
Wer einen Gegenstand findet, hat einer gewissen Meldepflicht nachzukommen, die vom Wert des gefundenen Gegenstandes abhängt:
> Kleinfunde im Wert von unter € 10,- müssen nicht am Fundamt abgegeben werden, außer die Wiedererlangung ist für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung (z.B. Fotos, Dokumente usw.). Kleinfunde dürfen bei Nachfrage aber nicht verheimlicht werden.
> Ist der Gegenstand mehr als € 10,- wert, ist der Finder gesetzlich verpflichtet, diesen unverzüglich auf dem Fundamt abzugeben. Ansonsten würde er sich strafbar machen.
Finderlohn: Wird der rechtmäßige Eigentümer gefunden, haben Sie als Finder/in Anspruch auf Finderlohn, der sich wiederum nach dem Wert des Gegenstandes richtet.
Die Fundbehörde ist das Gemeindeamt.
Ausnahme: Bei Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln, Waffenpass und Waffenbesitzkarte sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (Polizeiinspektion) oder bei der jeweiligen Behörde (Führerschein-, Zulassungs-, Waffenbehörde) anzuzeigen.
Das Fundamt ist im Gemeindeamt der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Marktplatz 11, Erdgeschoss, untergebracht.